Der Verlust des Ehepartners ist ein schwerer Einschnitt. In Deutschland gibt es für Hinterbliebene die Möglichkeit, eine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Die wichtigsten Regelungen sind:
Voraussetzungen
- Der verstorbene Ehepartner muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (Wartezeit).
- Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes bestanden haben und mindestens ein Jahr gedauert haben (Ausnahme: Tod durch Unfall oder besondere Umstände).
- Es gibt keine Altersgrenze für den Anspruch, aber die Höhe und Dauer der Rente hängen vom Alter und den persönlichen Umständen ab.
Kleine und große Witwen-/Witwerrente
Es gibt zwei Arten der Witwenrente:
- Kleine Witwenrente: Wird gezahlt, wenn der Hinterbliebene jünger als 47 Jahre ist, keine Kinder erzieht und nicht erwerbsgemindert ist. Sie beträgt 25% der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die kleine Witwenrente wird maximal 24 Monate gezahlt.
- Große Witwenrente: Wird gezahlt, wenn der Hinterbliebene mindestens 47 Jahre alt ist, ein Kind unter 18 Jahren (oder behindert) erzieht oder erwerbsgemindert ist. Sie beträgt 55% der Rente des Verstorbenen (bzw. 60% bei Eheschließung vor 2002 und mindestens ein Ehepartner vor 1962 geboren).
Anrechnung von Einkommen
Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen wird auf die Witwenrente angerechnet. Es gibt Freibeträge, die jährlich angepasst werden. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Rente gekürzt.
Antragstellung
Die Witwenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Notwendige Unterlagen sind u.a. die Sterbeurkunde, Heiratsurkunde und ggf. Nachweise über Kinder oder Erwerbsminderung.
Weitere Hinweise
- Die Witwenrente endet mit einer erneuten Heirat.
- Neben der gesetzlichen Rente gibt es ggf. Ansprüche aus betrieblicher oder privater Vorsorge.