Der/die Verstorbene darf nicht zu lange zu Hause bleiben, in der Regel sind das 24 Stunden.
Zuerst rufen Sie bitte den Hausarzt an, der den/die Patienten/-in kennt. Ist dieser nicht erreichbar, oder Sie haben keinen Hausarzt, dann rufen Sie die NOTRUFZENTRALE (Tel.: 112) an. Der Arzt stellt dieTODESBESCHEINIGUNG / LEICHENSCHAUSCHEIN aus, die vom Bestatter benötigt wird.
Bitte prüfen Sie alle Angaben wie die Schreibweise des Namen, Adresse, Geburtsdatum usw. Ein Schreibfehler verursacht viele unnötige Schwierigkeiten! Ohne die Todesbescheinigung kann der/die Verstorbene von zu Hause nicht abgeholt werden. Ein Leichentransport von Deutschland nach Polen ist auch nicht möglich.
Bevor der Arzt die Wohnung verlässt, sollten Sie uns bitte anrufen und uns ein Gespräch mit Ihm ermüglichen!
Wurde eine nicht natürliche Todesursache festgestellt oder die Todesursache ist nicht eindeutig zu klären, ist der Arzt verpflichtet die Polizei zu verständigen.
Die Formalitäten bleiben die gleichen, es dauert aber etwas länger bis wir alles erledigt haben.
Die Polizei wird auch selbst einen Bestatter mit der Überführung in die Gerichtsmedizin beauftragen.
In dem Fall rufen Sie uns bitte an, so dass wir den Polizeibeamten sprechen können.
Auch wenn es Ihnen schwerfällt, so muss an vieles gedacht werden. Wir übernehmen für Sie die Erledigung der Formalitäten und helfen Ihnen wo es nötig ist.
Bitte bereiten Sie auch die Kleidung für die verstorbene Person vor.
Dann sollten Sie über die Art der Bestattung entscheiden. Soll es eine Überführung nach Polen und eine Erdbestattung, oder eine Einäscherung mit Urnenüberführung werden?
Fall Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte jederzeit an!
24 Stunden Telefonbereischaft in Deutschland: +49 171-650-3466.
Um genaue Informationen über die erforderlichen Dokumente für den Leichnamtransport zu erhalten, müssen wir wissen, wo der Tod eingetreten ist. Jedes Land hat seine eigenen Verfahren und Anforderungen in Bezug auf die Auslandsüberführung.
Wenn wir den Sterbeort kennen, können wir Ihnen detaillierte Informationen geben und die notwendigen Dokumente bei den nationalen und internationalen Behörden beantragen.
Zunächst erhalten Sie von uns ein Formular, das uns zur Bearbeitung Ihres Falles ermächtigt und alle notwendigen Angaben zum Verstorbenen enthält (seine personenbezogenen Daten, Wohnort, Sterbeort). Wenn das Formular an uns zurückgesendet wird, beginnen wir mit der gesamten Rückführung der Leiche in das Land. Erforderliche Personenstandsurkunden für eine Sterbeurkunde sind: Geburtsurkunde und eine Heiratsurkunde (wenn das den Verstorbenen betrifft). Wenn Sie über die notwendigen Dokumente nicht verfügen, können wir diese für Sie bei dem zuständigen Standesamt beantragen. Ein weiteres Dokument ist die Todesbescheinigung, auf deren Grundlage wir eine Genehmigung zum Transport und zur Bestattung eines Verstorbenen in unserem Land beantragen.