Covid-19 (SARS-CoV-2) wurde nicht als übertragbare Krankheit eingestuft. Daher muss die Beerdigung nicht innerhalb von 24 Stunden stattfinden. Darüber hinaus kann die Beerdigung in folgender Form stattfinden: traditionell (im Sarg) oder nach der Einäscherung des Leichnams (Urnenbeisetzung).
Unser Unternehmen übernimmt mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen die Organisation des Transports von Särgen mit Leichen / Urnen mit Asche von Personen, die an SARS-CoV-2 (COVID-19) gestorben sind.
Darüber hinaus respektieren und berücksichtigen unsere Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit die Verordnung des Gesundheitsministers vom 3. April 2020 zur Änderung der Verordnung über den Umgang mit sterblichen Überresten und menschlichen Überresten, Punkt 585.