Leichenüberführung

Unser Unternehmen bietet Leichenüberführung auf der ganzen Welt an. Wir sind in der Lage, die Leiche legal und nach Hygienestandards aus allen Ländern Europas, Asiens, Nord- und Südamerikas und Australiens nach Polen zu bringen. Wir nehmen Bestellungen rund um die Uhr entgegen und führen umgehend deren Umsetzung durch. Wir sorgen persönlich dafür, dass jeder Schritt des Verfahrens effizient und für Sie vollständig verständlich ist. Für den Transport der Karosserie nach Polen sind ausschließlich qualifizierte und erfahrene Spediteure verantwortlich. Unser Unternehmen bemüht sich, dass alle Formalitäten keine unangenehme Pflicht und kein zusätzlicher Stress für die Familie sind.

Die Kosten für die Überführung einer Leiche aus dem Ausland setzen sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen, daher ist es nicht möglich, einen genauen Preis im Voraus zu nennen. Bei der Preisgestaltung einer Dienstleistung sind der Umfang der ausgeführten Tätigkeiten und die Entfernung zwischen dem Ort, an dem sich der Verstorbene befindet, und dem Ort, an dem der Verstorbene transportiert werden soll, zu berücksichtigen. Wir unsererseits können volle Transparenz der Zusammenarbeit und einen effizienten und respektvollen Transport garantieren.

Leichentransportdienste

Unsere Dienstleistungen umfassen:

Internationale Bestattungsdienste

Der Tod und der letzte Abschied ist ein schwieriges Thema, aber ein notwendiges. In dem Moment, in dem ein geliebter Mensch stirbt, werden wir oft von Hilflosigkeit, Stress und Hilflosigkeit überwältigt.

Bitte sprechen Sie in dieser schwierigen Situation zunächst mit der Familie und überlegen Sie gemeinsam, wie es weitergehen soll. Wir sollten uns auch nicht scheuen, mit kranken Familienmitgliedern oder Menschen auf dem Sterbebett über ihre Wünsche bezüglich des Ortes und der Art der Bestattung (traditionelle Bestattung oder Einäscherung) zu sprechen. Dank der ersten Entscheidungen, die getroffen werden, kann unser Unternehmen nach der Kontaktaufnahme mit Ihnen effizient und gezielt nach Ihren Wünschen handeln.

Manchmal haben wir es jedoch mit zufälligen Fällen zu tun, in denen die Entscheidung sehr schnell erfolgen muss. Im Folgenden präsentieren wir eine kurze Anleitung, was in bestimmten Situationen zu tun ist.

Sterbefall zu Hause

Der/die Verstorbene kann nicht zu lange zu Hause bleiben, in der Regel sind das 24 Stunden.

Zuerst rufen Sie bitte den Hausarzt der den/die Patienten kennt an, ist dieser nicht erreichbar, oder haben Sie keine Hausarzt dann rufen Sie die NOTRUFZENTRALE (Tel.: 112) an. Der Arzt stellt die “TODESBESCHEINIGUNG” aus, die vom Bestatter benötigt wird.

Bitte prüfen Sie alle Angabe wie die Schreibweise des Namen, Adresse, Geburtsdatum uzw. Ein Schreibfehler verursacht viele unnötige Schwierigkeiten ! Ohne die Todesbescheinigung kann der/die Verstorbene von zu Hause nicht abgeholt werden. Ein Leichentransport von Deutschland nach Polen ist auch nicht möglich.

Bevor der Arzt die Wohnung verlässt sollten Sie uns bitte anrufen da wir mit Ihm sprechen müssen!

Wurde eine nicht natürliche Todesursache festgestellt oder die Todesursache ist nicht eindeutig zu klären, ist der Arzt verpflichtet die Polizei zu verständigen.

Die Formalitäten bleiben die gleichen, es dauert aber etwas länger bis wir alles erledigt haben

Die Polizei wird auch selbst einen Bestatter mit der Überführung in die Gerichtsmedizin beauftragen.

In dem Fall rufen Sie uns bitte an, so dass wir den Polizeibeamten sprechen könne

Sterbefall im Seniorenheim oder Hospiz

Tritt der Tod in einer dieser Einrichtungen ein, brauchen Sie keinen Arzt anzurufen, das macht das Personal vor Ort. Bitte fragen Sie, wenn möglich schon früher, ob das Seniorenheim oder Hospiz in der Lage sei, einen Verstorbenen 1 bis 2 Tage aufzubewahren, bis wir unsere Formalitäten erledigt haben.

Oftmals verfügen solche Einrichtungen über keine geeigneten Kühlmöglichkeiten für die Lagerung der verstorbener Person.

Nach dem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat rufen Sie uns bitte an.

Wenn nötig kommen wir innerhalb von 2 Stunden und holen die verstorbene Person ab.

Sterbefall im Krankenhaus

In dem Fall stellt die Todesbescheinigung der Arzt im Krankenhaus. Fast alle Krankenhäuser haben einen Kühlraum wo die verstorbene Person in der Regel bis zu 3 Tagen verbleiben darf. In einer solchen Situation fallen die Kosten für eine Notabholung weg.

Bitte verständigen Sie uns sofort, nachdem Sie die Entscheidung getroffen haben, ob es eine Überführung nach Polen oder eine Einäscherung werden soll.

Wie geht es weiter?

Auch wenn es Ihnen schwerfällt, so muss an vieles gedacht werden, wir übernehmen für Sie die Erledigung der Formalitäten und helfen Ihnen wo es nötig ist.

Bitte bereiten Sie auch die Kleidung für die verstorbene Person vor.

Dann sollten Sie über die Art der Bestattung entscheiden. Soll es eine Überführung nach Polen und eine Erdbestattung, oder eine

Einäscherung mit Urnen Überführung werden?

Fall Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte jederzeit an!

24 Stunden Telefonbereischaft in Deutschland: 0171/6503466

Erforderliche Dokumente zum Erhalt von Sterbeurkunden

Um genaue Informationen über die erforderlichen Dokumente für den Leichnamtransport zu erhalten, müssen wir wissen, wo der Tod eingetreten ist. Jedes Land hat seine eigenen Verfahren und Anforderungen für die Entfernung der Leiche aus seinem Hoheitsgebiet.

Wenn wir den Sterbeort kennen, können wir Ihnen detaillierte Informationen geben und die notwendigen Dokumente bei den nationalen und internationalen Behörden in Auftrag geben.

Zunächst erhalten Sie von uns ein Formular, das uns zur Bearbeitung Ihres Falles ermächtigt und alle notwendigen Angaben zum Verstorbenen enthält (seine personenbezogenen Daten, Wohnort, Sterbeort). Wenn das Formular an uns zurückgesendet wird, beginnen wir mit der gesamten Rückführung der Leiche in das Land. Wir beginnen mit der Einholung einer Geburtsurkunde und einer Heiratsurkunde (ggf. bei einem Verstorbenen) beim Standesamt. Ein weiteres Dokument ist die Sterbeurkunde, auf deren Grundlage wir eine Genehmigung zum Transport und zur Bestattung eines Verstorbenen in unserem Land beantragen.

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